Seit 1.1.2015 gibt es eine neue Friedhofsordnung. Diese gibt es hier zum Download.
Einige wichtige Hinweise:
>Aus der Friedhofsordnung geht ganz klar hervor, dass jede Änderung am Grab vorher genehmigt werden muss. Sie erhalten dann innerhalb von 6 Wochen Bescheid, ob das Grabmal in der vorgelegten Form errichtet werden darf. Bitte dies unbedingt zu beachten!
>Alle Gräber, die am Jahresende ablaufen, können bis 31. Dezember wieder erworben werden.
Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist mit der Friedhofskanzlei im Pfarrhof Kontakt auf. Lesen Sie bitte die entsprechenden Absätze in der Friedhofsordnung nach! (siehe dazu auch Pfarrblatt Nr.216 / Oktober 2014)
Wenn das Grabrecht nicht erneuert wird, ist dies der Friedhofsverwaltung ebenfalls mitzuteilen. Das Grab muss dann vollständig abgeräumt werden. Gräber, die abgelaufen sind, werden sodann mit einem „Pickerl“ versehen und in der Folge im Schaukasten angeschlagen, um eventuelle Angehörige der Verstorbenen zu finden, die weiterhin für das Grab sorgen möchten.
Um Ärger zu ersparen, bitte ich Sie dringendst die Friedhofsordnung zu beachten.