3. voller Lockdown!
> Ab 28. Dezember 2020 gibt es keine öffentlichen Gottesdienste und liturgischen Feiern bis voraussichtlich 17. Jänner 2021!
Dies gilt auch für Feiern zum Jahresabschluss und Jahresanfang und für den Sternsingergottesdienst.
Möglich ist nur ein nicht öffentlicher Gottesdienst, der von einer kleinen Gruppe stellvertretend für die ganze Pfarrgemeinde gefeiert wird. Höchstens 10 Personen im Vorhinein namentlich genannt; Tel. Anmeldungen dazu im Pfarramt. (siehe dazu auch aktuelle Gottesdienstordnung)
Während des Gottesdienstes ist die Kirche abgeschlossen.
In der übrigen Zeit ist die Kirche tagsüber für das persönliche Gebet geöffnet!
inkl. Präzisierungen zur staatlichen Verordnung.
Basierend auf der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz sowie den staatlichen Vorgaben, gültig ab 25. März 2022